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   BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 63/78   

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https://dejure.org/1980,2538
BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 63/78 (https://dejure.org/1980,2538)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1980 - 1 ABR 63/78 (https://dejure.org/1980,2538)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1980 - 1 ABR 63/78 (https://dejure.org/1980,2538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung - Aushang innerbetrieblicher Stellenausschreibungen - Fristrahmen - Aushangfrist - Beschränkung der Auswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1981, 1463
  • DB 1981, 998
  • AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 63/78
    Dabei müssen die angegebenen Gründe auf den konkreten Sachverhalt abgestellt sein; eine Begründung, die lediglich formelhaft auf einen der in § 99 Abs. 2 BetrVG normierten Zustimmungsverweige rungsgründe hinweist, ohne dazu entsprechende konkrete Tatsachen anzugeben, reicht nicht aus (Senatsbeschluß vom 24-. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972 [zu II 1 der Grün de]).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung

    Außerdem ist der Arbeitgeber nicht gehindert, auch nach Fristablauf eingehende Bewerbungen zu berücksichtigen (BAG 18. November 1980 - 1 ABR 63/78 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 93 Nr. 1) .
  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    (3) Unerheblich ist, dass der Arbeitgeber bei seiner Auswahl letztlich nicht an den Kreis innerbetrieblicher Bewerber gebunden ist und es grundsätzlich in seinem Ermessen liegt, die Stelle einem Arbeitnehmer seiner Wahl zu übertragen (vgl. BAG 18. November 1980 - 1 ABR 63/78 - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Zweck der Regelung in § 93 BetrVG ist es, innerbetrieblichen Bewerbern Kenntnis von einer freien Stelle zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an dieser Stelle kundzutun und sich darum zu bewerben (BAG Beschluß vom 30. Januar 1979 - 1 ABR 78/76 - AP Nr. 11 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; BAG Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 63/78 - AP Nr. 1 zu § 93 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03

    Stellenausschreibung

    Der Ablauf der Aushangfrist hindert den Arbeitgeber nicht, noch nachträglich eingehende Bewerbungen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 18.11.1980 - 1 ABR 67/78 - AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 1 B II der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2019 - 4 TaBV 15/18

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer beabsichtigten Einstellung

    (BAG, Beschluss vom 18. November 1980 - 1 ABR 63/78 -, Rn. 29).
  • LAG München, 02.10.1990 - 2 TaBV 61/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung

    Auch bei Durchführung einer Ausschreibung ist der Arbeitgeber nämlich in der Auswahl der Bewerber frei (BAG vom 18.07.1978 - 1 ABR 8/75 - vom 18.11.1980 - 1 ABR 63/78 -) die Verletzung einer Auswahlrichtlinie ist nicht dargetan.
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